Beschreibung
Limitierte Serie – Messerschmuck Bunka Kochmesser – „Tselach“
Exklusives Vorbesteller-Angebot bis 15.10.2025:
Für alle Vorbestellungen bis zum 08.Dezember 2025 ist die personalisierte Namensgravur auf der Klinge kostenfrei.
Namen der Gravur als Notiz in der Bestellung im Check-Out angeben!
‚Erlebe das nächste Level an Kocherlebnis – mit dem ersten limitierten Serienkochmesser von Messerschmuck, auf 50 Stück begrenzt.
Das Kochmesser ist das Ergebnis von über 10 Jahren Erfahrung in der handwerklichen Messerschmuck–Manufaktur und vereint höchste Präzision, Funktion und Design in einem einzigartigen Allrounder für jede Küche.
Die Klinge besteht aus 14C28N Edelstahl, einem Hochleistungsstahl, der sich in unserer Manufaktur als überragend scharf, schnitthaltig und korrosionsbeständig erwiesen hat.
Mit einer Klingenlänge von ca. 190 mm und einer Klingenhöhe von ca. 56 mm bietet das Bunka-Profil maximale Kontrolle und Vielseitigkeit – perfekt zum feinen Schneiden, Wiegen und Portionieren.
Der eigens entwickelte Messerschmuck-Schliff sorgt für geringen Widerstand beim Schneiden und ein unvergleichlich weiches Schnittgefühl.
Der Griff besteht aus einem speziell entwickelten Hybridmaterial, das 100 % wasserresistent und schlagfest ist.
Vier sichtbare Designer-Pins aus Edelstahl sowie versteckte Verriegelungspins sichern den Griff dauerhaft und betonen die klare, moderne Linie des Designs in elegantem Anthrazit mit Struktur.
Geliefert wird das Messer in einer edlen, schwarzmatten Präsentationsbox – bereit, entdeckt oder verschenkt zu werden. Ideal zur Aufbewahrung oder Transport.
Ein ideales Geschenk für geübte Kochliebhaber und Design-Enthusiasten, besonders zur Weihnachtszeit.
📦 Verfügbarkeit:
Ab sofort!
Bestellungen bis zum 08.12. erhalten Sie noch rechtzeitig vor Weihnachten.
Hinweis zur Personalisierung:
Jedes Messer mit individueller Gravur oder Sonderanfertigung wird speziell für Sie gefertigt.
Bitte beachten Sie, dass für personalisierte Produkte kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
















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